Unser Antrag für den Stadtparteitag der SPD Leipzig am 17. Mai 2025
Beschlussvorschlag
Der Stadtparteitag möge beschließen und an die Stadtratsfraktion weiterleiten:
Die Wahlwerbesatzung bzw. die Sondernutzungssatzung der Stadt Leipzig sind dahingehend anzupassen, dass die Menge, Größe und Art der Wahlwerbung durch Hängeschilder (Wahlplakate) der Parteien* durch folgende Punkte begrenzt bzw. angepasst wird:
- Das Anbringen (doppelseitiger) Wahlplakate an Stadtbeleuchtungsmasten wird im Zeitraum von sechs Wochen vor dem Wahltag auf 1.000 Stück je Partei* je Stadtbezirk begrenzt.
- Zur Kontrolle der Menge gibt die Stadt (wie sonst üblich) Wertmarken aus, die für eine schnelle Sichtprüfung an den Plakaten anzubringen sind.
- Die an Stadtbeleuchtungsmasten angebrachten Wahlplakate dürfen nicht größer als 594 × 841 mm (DIN A1) sein.
- Je Stadtbeleuchtungsmast ist das Anbringen nur eines (doppelseitigen) Plakats je Partei* gestattet.
- Die Wahlplakate dürfen ausschließlich aus Pappe sein.
*Partei, Wählervereinigung oder parteilose Einzelbewerberin
Begründung
Hinter uns liegen drei Wahlkämpfe, die in Teilen einer Materialschlacht glichen. Die Satzungen der Stadt Leipzig enthalten keinerlei Regeln über die zulässigen Mengen der Wahlwerbung. Daher steht es den Parteien und BewerberInnen praktisch frei, je nach Budget Unmengen an Plakatwerbung an der Stadtbeleuchtung anzubringen.
Auch wenn bspw. der SPD Leipzig für den zurückliegenden Bundestagswahlkampf 20.000 Plakate genehmigt wurden, kann praktisch niemand die in Umlauf gebrachte Menge kontrollieren. Eine Mengenbegrenzung erscheint nicht nur im Hinblick auf die Schonung von Ressourcen sinnvoll, sondern auch mit Blick auf die Chancengleichheit der BewerberInnen.
Wahlplakate sind derzeit auf eine Größe von DIN A0 beschränkt. Das erscheint uns zu groß.
Das Material der Wahlplakate ist derzeit nicht geregelt. Da die Wahlplakate i.d.R. ausschließlich für einen sechswöchigen Wahlkampf hergestellt und dann wieder vernichtet werden, sollte für Wahlplakate mit Blick auf die Umweltbelastung ausschließlich Pappe als einfach zu recycelnden Wertstoff zulässig sein.