Unser Antrag für den Stadtparteitag der SPD Leipzig am 17. Mai 2025
Beschlussvorschlag
Der Stadtparteitag möge beschließen und an die Bundestagsfraktion weiterleiten:
§ 47k, Marktbeobachtung im Bereich Kraftstoffe, des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) soll dahingehend erweitert werden, dass von der Marktbeobachtung für Kfz-Kraftstoffe nicht nur fossile Otto- und Dieselkraftstoffe an öffentlichen Tankstellen erfasst werden, sondern auch die an öffentlich zugänglichen Ladepunkten für E-Fahrzeuge beziehbare elektrische Energie für Punktuelles Aufladen.
Begründung
Seit mehr als 10 Jahren gibt es die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) in Deutschland. Sie ist Teil des Bundeskartellamts und sammelt Kraftstoffpreise an Tankstellen und stellt diese Informationen der Öffentlichkeit zur Anzeige in sogenannten Spritpreis-Apps zur Verfügung.
§ 47k des GWB erfasst ausschließlich fossile Otto- und Dieselkraftstoffe. Der E-Kraftstoff Strom zum Laden von E-Kfz bleibt unberücksichtigt. Damit ist es Ladenpunkt-Anbietern weitgehend freigestellt, zu welchem Preis sie ihre Ladeleistung für Punktuelles Aufladen (Ad-hoc-Laden ohne vorherige Vertragsbindung) anbieten. VerbraucherInnen erfahren somit erst nach dem Parken des Kfz am Ladepunkt, welcher Strompreis vor Ort berechnet wird.
Dies ist verbraucherunfreundlich. Daher sollten auch Ladepunkt-Betreiber von der Marktbeobachtung gemäß § 47k des GWB erfasst werden.